Sunday, June 19, 2011

Beteiligung privater Gläubiger am "Rettungspaket"

Diese Frage ist derzeit in aller Munde. Sollten die privaten Gläubiger beteiligt werden und, wenn ja, dann "freiwillig" oder "verpflichtend".

Es wird spannend werden, zu erfahren, wie man sich das vorstellt!

Es geht um ein Vertragsverhältnis zwischen dem griechischen Staat und den Inhabern der Staatsschuldtitel. Man weiß natürlich nicht, ob in diesem Vertragsverhältnis vorgesehen ist, dass ein Dritter (beispielsweise die EU) in diesen Vertrag intervenieren kann, aber das ist eher unwahrscheinlich.

Eine "verpflichtende" Gläubigerbeteiligung würde bedeuten, dass ein Dritter, der nicht Partei im Vertragsverhältnis ist, einer der beiden Vertragsparteien vorschreibt, was zu geschehen hat. Selbst ein Nicht-Jurist muss berechtigte Zweifel haben, ob das gesetzlich möglich ist.

Eine "freiwillige" Gläubigerbeteiligung ist jederzeit möglich. Eine Deutsche Bank kann beispielsweise jederzeit sagen, dass sie auf alle ihre Griechenlandforderungen verzichtet. Die Frage ist allerdings, ob dann nicht der Vorstand von seinen Aktionären auf fahrlässiges Umgehen mit Bankvermögen verklagt wird.

Die "freiwillige" Gläubigerbeteiligung ist eine Art Erpressung mit Samthandschuhen. Politiker der unteren Ebene beginnen Gespräche mit Bankvertretern der unteren Ebene. Die Politiker erklären ihren Gegenübern, was der "Wunsch der Politik" wäre und dass man diesen Wunsch in der Bankhierarchie nach oben transportieren sollte. Auf beiden Seiten werden Argumentarien entwickelt und dann wird ein Telefontermin für ein Spitzengespräch zwischen beispielsweise Frau Merkel und Herrn Ackermann anberaumt. In diesem Gespräch wird Frau Merkel alle Register ziehen und Herrn Ackermann zu überzeugen versuchen, dass es für die Deutsche Bank in weiterer Folge "schädlich" sein könnte, wenn sie sich nicht "freiwillig" beteiligt. Und Herr Ackermann wird erklären, dass er persönlich das natürlich sehr gerne tun würde (meinetwegen, weil er Griechenland liebt und dort gerne Urlaub macht), aber dass ihm seine Hände als Bankvorstand vom Aktiengesetz her gebunden sind. Nach einem Ping-Pong-artigen Hin-und-Her der Argumente wird dann Herr Ackermann versprechen, dass er sein Möglichstes tun wird, damit sein Aufsichtsrat zumindest einer "symbolischen" Teilnahme zustimmt. Gegenüber dem Aufsichtsrat wird Herr Ackermann argumentieren, dass eine "gewisse freiwillige Teilnahme" erforderlich ist, um möglichen zukünftigen Schaden von der Deutsche Bank und ihren Aktionären abzuwenden. Und dann wird der Aufsichtsrat einem "symbolischen Schutzgeld" zustimmen.

Aber auf diese Weise werden wohl nicht sehr viele Mrd. EUR zusammenkommen!

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